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Hersfeld 22
Die Diskussion zum Thema Sperrzeiten wird sehr erhitzt und teilweise ohne die erforderlichen Hintergrundinformationen geführt. Es geht überhaupt nicht darum, dass um 22 Uhr absolute Stille ist. Ich frage mich, wie man auf die Idee kommen kann, dass ich sowas befürworten wolle. Aber es haben ein paar Wenige deutlich übers Ziel hinausgeschossen und da musste die Stadtverwaltung einschreiten. Ich hatte die Empfehlung ausgesprochen, den “Warnschuss” anzunehmen und gemeinsam an einem Kompromiss zu arbeiten. Leider fühlte sich jemand motiviert, an die Presse zu gehen und diese Welle loszutreten.War doch klar, dass im medialen Sommerloch so ein Thema zieht. Seitens der Verwaltung arbeiteten wir parallel an einer Anpassung der Vorschriften. Allerdings läuft so ein Vorgang etwas langsamer als eine Medienwelle. Glücklicherweise haben die Wirte jetzt eingelenkt und sich für die Verärgerungen bei den Anwohnern entschuldigt. Nun können auch die Anwohner wieder etwas gelassener agieren, denn ihre Beschwerde wurde erhört. Ich bin überzeugt davon, dass auch in 2012 niemand um Punkt 22 Uhr nach Innen umziehen muss, sondern wir die Sommerabende bei einem Bier oder Wein draußen genießen können.
Hier die Pressemitteilung von dieser Woche. Hoffe, die Fakten helfen weiter:
In der aktuellen Diskussion zu den Sperrzeiten im Außenbereich der Gaststätten appeliert Bürgermeister Fehling an die Besonnenheit aller Akteure. Es kursieren Gerüchte über die Namen vermeintlicher Beschwerdeführer und es komme inzwischen zu unsachlichen persönlichen Angriffen und Geschäftsschädigungen. Anlass ist offenbar, dass die Stadtverwaltung einige Wirte angeschrieben hat, weil diese deutlich nach Eintritt der Sperrzeit im Außenbereich Gäste bewirteten. Dies ist geschehen, obwohl die Sperrzeiten den Gastronomen bekannt sind, da eine diesbezügliche Auflage aus Gründen des Nachbarschutzes Bestandteil jeder erteilten Gaststättenerlaubnis ist. Gaststätten unterliegen neben den Vorschriften des Gaststättengesetzes auch dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm konkretisiert wird. Aus diesen Vorgaben ergeben sich Betreiberpflichten wie z.B. die Einhaltung bestimmter Lärmrichtwerte, die diese Auflagen erforderlich machen.
Auslöser für die Maßnahme waren mehrere gravierende Verstöße, bei denen gegen 1.30 Uhr und 4 Uhr morgens nennenswerte Lärmbelästigungen durch angetrunkene Gäste festgestellt wurden. Der Stadtverwaltung liegen zahlreiche Beschwerden gegen mehrere Gaststätten vor. Die laufende öffentliche Diskussion unter dem Titel „Hersfeld 22“ dramatisiert die Situation und unterstellt, die Stadt wolle jeden Ausschank nach 22 Uhr grundsätzlich untersagen und drohe mit Bußgeldern. Dazu Bürgermeister Fehling: „Es haben einzelne Wirte und deren Gäste deutlich über den tolerierbaren Rahmen hinaus gehandelt. Wir mussten zum Schutz der Anwohner aktiv werden. Allerdings scheint die Diskussion völlig überhitzt zu sein und am Ziel vorbei zu gehen.“
Nach Auskunft aus dem Rathaus gehe es den Beschwerdeführern nicht darum, dass um Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht, sondern lediglich um eine ausgewogene Handhabung. Es störe sich niemand an Gästen, die im Sommer nach 22 Uhr noch gemütlich ein Bier trinken. Aber Radau von 30 angetrunkenen Jugendlichen morgens um 4 Uhr oder lautstarke Diskussionen von Gästen auf den Aussenbewirtschaftungsflächen nach Mitternacht sei einfach nicht akzeptabel. Bürgermeister Fehling hat inzwischen mit einigen Wirten und Beschwerdeführern Gespräche geführt, um die erhitzten Gemüter zu beruhigen. Die Stadtverwaltung arbeitet bereits an einer Überarbeitung der Sperrzeitenregelung, die den Anwohnerinteressen gerecht werden muss, aber auch den Gastronomen mehr Spielraum lassen soll, wenn es die einzelnen örtlichen Verhältnisse zulassen. Die Stadtverwaltung wird auch weiterhin mit Augenmaß vorgehen. Wichtig ist aber jetzt vor allem, dass sich die Diskussion wieder versachlicht. Verbale oder sogar körperliche Übergriffe seien aber definitiv unakzeptabel. Gegenseitige Rücksichtnahme und das Geschick der Gaststättenbetreiber, durch organisatorische und technische Maßnahmen selbst für Ruhe zu sorgen, sollte hier die Konfliktlösungsstrategie sein.
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