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Archive für Januar 2008
Mindestlohnforderung der SPD ist totale Volksverdummung
11.1.2008 von Thomas Fehling.
Wir hatten es die ganze Zeit schon geahnt, dass die Mindestlohnforderung der SPD und der Linkspartei absoluter Unsinn ist. Nun hat Dr. Stephan Bredt für uns die Fakten zusammengestellt. Fazit: Bei einem Mindestlohn von 7,50 € muss der Staat immer noch einen Zuschuss zahlen, um eine Familie auf Hartz IV Niveau zu bringen. Erst bei ca. 9,50 € greift der Mindestlohn vollständig. Damit ist die Forderung der SPD von 7,50 € kompletter Nonsens.
Der Mindestlohn wird eine reine Arbeitsplatzvernichtungsmaschine ohne dass das lautstark verkündete Ziel tatsächlich erreichbar ist.
Hier die Infos ausführlich:
Dr. Stephan Bredt, Berlin, den 09. Januar 2008
Vermerk zu Mindestlohn und Regelsatzhöhe (SGB XII und SGB II)
1. Das Einkommen einer Familie (2 Kinder) mit reiner ALG II Unterstützung:
Eine Familie mit 2 Kindern über 15 Jahren und ohne eigenes Einkommen erhält heute etwa netto 1.611 Euro im Monat als Regelsatz (SGB XII, II, incl. Zahlung für Unterkunft und Heizung und Kindergeld.
Dazu kommen 439 Euro Beitrag für die Sozialversicherung bei ALG II.
Gesamteinkommen der 4-köpfigen Familie: brutto 2.050 Euro.
2. Welches Gehalt braucht eine Familie (2 Kinder) um auf ALG II Niveau zu kommen?
Um ein solches Nettoeinkommen von 1.611 Euro zur Verfügung zu haben, muss eine Familie mit 2 Kindern, bei der 1 Person verdient, ein Einkommen von etwa brutto 2.110 Euro erwirtschaften – wenn man das Kindergeld bei ihnen nicht berücksichtigt.
Berücksichtigt man, dass 2007 für 2 Kinder 308 Euro Kindergeld ausgezahlt werden, dann reicht es aus – um am Ende 1.611 Euro zur Verfügung zu haben -, wenn sie netto 1.303 Euro Monatsgehalt erzielen, dass sind brutto 1.650 Euro Monatsgehalt.
In der Realität muss man als 4-köpfige Familie also 1.650 Euro brutto verdienen, um auf ALG II Niveau zu kommen.
3. Ab wann wird für eine Familie mit 2 Kindern nicht mehr aufgestockt nach ALG II?
Tatsächlich wurde 2006 ab einem Brutto-Erwerbseinkommen von etwa 1.573 Euro (wird heute für ein Ehepaar mit 2 Kindern über 15 Jahren keine Aufstockung nach ALG II mehr geleistet.
Denn mit dem daraus resultierenden Nettogehalt von 1.244 Euro und Kindergeld, Wohngeld etc. beläuft sich das verfügbare Einkommen dann bereits auf die 1.611 Euro Nettoeinkommen.
4. Welcher Stundelohn ist nötig, um nicht mehr Aufstocker zu sein bzw. das Niveau einer ALG II empfangenden Familie mit 2 Kindern zu erreichen?
Bei 7,50 Euro Stundenlohn erhält man bei einer 40 Stundenwoche im Monat 1.300 Euro brutto (40h mal 7,5 Euro = 300 Euro p. Woche, mal 52 = 15.600 Euro p. Jahr, durch 12 = 1.300 p. Monat). Das liegt klar im Bereich der Einkommensaufstockung.
Bei 9,40 Euro Stundenlohn kommt man bei einer 40 Stundenwoche auf 1.629,33 Euro brutto Monatslohn. Damit liegt man oberhalb der Aufstockungsgrenze.
Bei einer 38 Stundenwoche und 9,40 Euro Stundenlohn: 1.547 Euro monatlicher Bruttoverdienst. Hier liegt man also knapp unter der Aufstockergrenze, es wird also noch geringfügig aufgestockt.
Es kommt also darauf an, welche Wochenstundenzahl man zu Grunde legt. Der Wert von 9,50 Stundenlohn liegt aber ganz gut im Mittel, um über die Aufstockerschwelle zu kommen.
(Angaben beruhen teilweise auf BT-Drs. 16/2448)
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Fainess von der Linkspartei
8.1.2008 von Thomas Fehling.
Da muss ich doch mal ein ehrliches Kompliment an die Linkspartei aussprechen.
Hatte ich mich doch in einem früheren Beitrag hier im Blog darüber geärgert, dass erneut unsere Plakate durch Aufkleber der PDS beschädigt wurden.
Nun wurde der Aufkleber entfernt und unser Plakat ist wieder in korrekten Zustand. Ich gehe mal positiv davon aus, dass der Aufkleber von einem Mitglied der Linkspartei entfernt wurde.
Das nenne ich Fairness und bedanke mich bei der Linkspartei (oder wer auch immer dafür gesorgt hatte) dafür.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn bei allen inhaltlichen Unterschieden die Regeln eines fairen Wahlkampfes zukünftig von allen Beteiligten einhalten werden.
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neue Fraktion im Hersfelder Stadtparlament
7.1.2008 von Thomas Fehling.
Wir müssen hier eine Irritation auflösen. Im letzten Newsletter berichteten wir, dass sich Bernd W. Poppe und Thomas Fehling als FDP-Gruppe mit dem fraktionslosen Stadtverordneten Jochen Kreissl zur Fraktion „Mitte Hersfeld – Die Stadtpolitiker“ zusammengeschlossen haben. Hintergrund ist, dass es in Bad Hersfeld 3 Stadtverordnete braucht, um eine Fraktion zu bilden und ohne Fraktionsstatus wird man systematisch beim Informationsfluss benachteiligt. Ganz im Gegensatz zum Kreistag, wo auch Einzelkämpfer vom Kreistagsvorsitzenden Horst Hannich (SPD) alle Informationen frühzeitig bekommen und an den relevanten Sitzungen (Ältestenrat) teilnehmen können.
Es kursiert jetzt das Gerücht, Bernd W. Poppe und Thomas Fehling seien aus der FDP ausgetreten. Das ist nicht der Fall. Beide erfeuen sich nach wie vor bester Mitgliedschaft und führen alle Ämter uneingeschränkt weiter. Die neue Fraktion hat nichts mit einer FDP-Mitgliedschaft zu tun.
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Mindestlohn kostet viele Arbeitsplätze
5.1.2008 von Thomas Fehling.
Diesen guten Artikel habe ich gefunden:
Standpunkt: Horst Siebert
Der Mindestlohn kostet viele Arbeitsplätze
Der Mindestlohn wird in der aktuellen deutschen Debatte damit begründet, dass jeder aus dem Lohn seiner Arbeit auch seine Existenz sichern können muss. Diese Forderung erscheint sympathisch, macht wohl ums Herz und klingt gerecht. Dabei ist unbestritten, dass der Lohn Einkommensfaktor für den Arbeitnehmer ist.
Bisher haben es die Tarifpartner als ihre Aufgabe angesehen, in den Lohnverhandlungen bei den unteren Lohngruppen akzeptable Löhne zu vereinbaren. Stattdessen wird nun der Staat auf den Plan gerufen, von den Tarifpartnern vereinbarte branchenbezogene Mindestlöhne gesetzlich für verbindlich zu erklären oder einen generellen Mindestlohn für Deutschland per Gesetz festzusetzen. Nun würde man vor der Realität die Augen verschließen, wenn man davon ausginge, dass der Lohn nur Einkommensfaktor für die Arbeitnehmer ist. Er ist zugleich auch Kostenfaktor für die Unternehmen, in denen eine Volkswirtschaft ihr Sozialprodukt erstellt, das wiederum die Basis für die Faktoreinkommen, also auch die Arbeitseinkommen, darstellt.
Für die Unternehmen ist dabei der Vergleich von Mindestlohn und Produktivität ausschlaggebend. Wird der generelle Mindestlohn so gewählt, dass er über der Produktivität eines Arbeitnehmers liegt, so macht das Unternehmen einen Verlust. Eine solche Lage ist nicht nachhaltig zu halten. Auf Dauer wird das Unternehmen den Arbeitsplatz abbauen müssen. Dies wird nicht heute und morgen geschehen, aber über einen Zeitraum von zehn und mehr Jahren werden Arbeitsplätze verloren gehen. Unternehmen werden etwa noch stärker als bisher ins Ausland ausweichen oder Arbeit durch Kapital ersetzen. Wenn dieser Prozess in den drei Millionen deutschen Unternehmen einmal in Gang gekommen ist, kann die Politik ihn nicht mehr aufhalten.
Bei den Arbeitnehmern kommt es durch einen gesetzlichen Mindestlohn zu einer Dualisierung und zu einer Diskriminierung. Wer über eine geringere Produktivität verfügt, also nicht gut ausgebildet ist oder sonst ein Handikap hat, besitzt schlechte Karten und wird als Outsider ausgegrenzt und in die Arbeitslosigkeit geschickt - eine zwingende Folge des gut klingenden gesetzlichen Mindestlohns. Zwangsläufig werden die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung und für die Empfänger von Arbeitslosengeld II steigen, die Finanzierung der Systeme der Sozialversicherung wird schwieriger. Im langfristigen Gleichgewicht werden die Unternehmen den Kosten des Mindestlohns ausweichen; der Staat muss diese Kosten tragen.
Da es auf den Vergleich von Mindestlohn und Produktivität ankommt, lautet die entscheidende Frage, ob der Mindestlohn bindet. Dabei ist es realistisch, davon auszugehen, dass die 35 Millionen abhängig Beschäftigten nicht alle die gleiche Produktivität haben. Einige sind weniger gut qualifiziert. Manche Jugendliche haben noch nicht die gleiche Erfahrung wie lange eingearbeitete Mitarbeiter. Bei den Älteren wiederum, für die wir wegen der Alterung der Bevölkerung neue Arbeitsformen finden müssen, mag die Leistungsfähigkeit nachlassen. Ferner unterscheiden sich die Arbeitsproduktivitäten zwischen den Sektoren, den Regionen und zwischen Stadt und Land. Es ist unmöglich, all diesen Unterschieden mit einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn für das gesamte Land gerecht zu werden. Die Politik verfügt aber auch nicht über die Informationen, um einen Mindestlohn nach all diesen Aspekten zu differenzieren. An diesem Hayekschen Informationsproblem ist bekanntlich die Zentralplanung gescheitert.
Es wird darauf verwiesen, dass andere Länder Mindestlöhne haben. Das ist zwar richtig, aber man sollte genauer hinsehen. So bezieht sich der Mindestlohn in Großbritannien nach Angaben von Eurostat lediglich auf 1,4 Prozent der Vollzeitarbeitnehmer, in den häufiger bemühten Vereinigten Staaten sind es sogar nur 1,3 Prozent, in den Niederlanden 2,2 Prozent (Angaben für 2005). Dies bedeutet, dass der Mindestlohn in diesen Ländern nur einen kleineren Teil der Arbeitnehmer betrifft. Aufschlussreicher für Deutschland ist dagegen Frankreich, wo 16,8 Prozent der Vollzeitarbeitskräfte vom Mindestlohn betroffen sind. Dort bindet er also, das heißt, er vernichtet Arbeitsplätze. In der französischen Literatur wird darauf hingewiesen, dass der Min-destlohn zusammen mit dem Kündigungsschutz den Markteintritt für neu auf den Markt eintretende Arbeitnehmer erschwert. Vor allem für Jugendliche, die gering qualifiziert sind, erweist sich der Mindestlohn in Frankreich als Jobhindernis. Damit ist der Mindestlohn - sicherlich neben anderen Ursachen - ein Erklärungsfaktor für die hohe französische Jugendarbeitslosigkeit, die mit 23 Prozent in der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen (2006) um ein Drittel höher liegt als bei uns. Es gehört wenig Phantasie dazu, die Probleme der arbeits- und orientierungslosen Jugendlichen in den Banlieues der großen französischen Städte mit dem Mindestlohn in Verbindung zu bringen. Die deutsche Politik ist dabei, für eine solche Entwicklung auch bei uns den Grundstein zu legen.
Realistischerweise ist von einer politischen Ökonomie des Mindestlohns auszugehen. Parteien werden sich, wenn der Mindestlohn in der Zukunft an den Anstieg der Verbraucherpreise anzupassen ist, darin überbieten, wer den großherzigsten Mindestlohn verspricht. Eine einmal eingeführte Mindestlohnregelung ist kaum zu ändern, wie die Erfahrung der Regierung Balladur zeigt, die 1994 daran scheiterte, den Mindestlohn zu korrigieren, um dadurch die Jugendarbeitslosigkeit zurückzuführen. Diese lag damals übrigens bei nur 12,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Erfahrungen in Frankreich ist es unverständlich, dass die beratende Wirtschaftspolitik für einen gesetzlichen Mindestlohn wirbt.
Meine Frage an die Politik: Ist es verantwortlich, diese klar zu erwartenden negativen Folgewirkungen beiseite zu schieben? Ist der Mindestlohn nicht ein untaugliches Instrument, wenn unten mehr ankommen soll? Ist nicht klar erkennbar, dass unten vor allem eins mehr ankommt - mehr Arbeitslosigkeit?
Text: F.A.Z., 02.01.2008, Nr. 1 / Seite 12
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Ärgern im neuen Jahr
2.1.2008 von Thomas Fehling.
Es gibt Kleinigkeiten, über die kann ich mich richtig ärgern. Eine Kleinigkeit ist, dass schon wieder zwei Plakate von uns mit Aufklebern der PDS verschandelt wurden.
Es ist halt absolut bezeichnend, dass diese Ex-SED-Kommunisten-Köppe nicht mehr drauf haben, als an anderer Leut Eigentum Sachbeschädigung zu betreiben. Die haben keinen Mumm, sich mal inhaltlich mit mir/uns auseinander zu setzen, denn von wirtschaftlichen Zusammenhängen haben die keine Ahnung, leben überwiegend von staatlichen Leistungen (also von unseren Steuergeldern) und haben offenbar neben ihren Parolen auch nur Stasi-Methoden drauf.
Hoffentlich scheitern diese Links-Idioten am 27.1. an der 5%-Hürde, sonst sitzen diese Neo-Kommunisten auch noch im Landtag und werden noch stärker von unseren Steuergelden gefüttert.
Sachbeschädigung. Echt mega-schwach von diesen Links-Luschen!
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